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Freitag, 13. Dezember 2013

Eine Analyse der SPIEGEL-Krise

Das Blog CAM Media.Watch veröffentlichte soeben: (Journalistische) Welt im Wandel: Kannibalismus an der Ericusspitze und Erkenntnisse aus der SPIEGEL-Krise.
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„Normalerweise sind es Medien, die uns die Welt erklären. Wenn Medien selbst (mehrfach und aus unterschiedlichen Gründen) zum Gegenstand der Berichterstattung werden, wie das beim Magazin DER SPIEGEL und der Nachrichten-Webseite SPIEGEL ONLINE zuletzt der Fall war, dann ist hier irgendetwas im Busch.“ - mehr ...
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DER SPIEGEL, SPIEGEL ONLINE

Montag, 30. September 2013

Markus Grill: Beinahe-Blamage vor dem BGH. Anwälte bitten Frontal21-Autor Jobst Spengemann um Fristverlängerung Nr. 2

Der Rechtsstreit zwischen der Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG, der Spiegel Online GmbH und dem SPIEGEL-Redakteur Markus Grill auf der einen Seite und dem freien Journalisten und Frontal21-Autor Jobst Spengemann auf der anderen Seite ist um eine weitere Volte reicher. Nach einer Serie von juristischen Niederlagen und einem letztinstanzlichen Urteil des Kammergerichts Berlin vom 06.05.2013 (Niederlage in allen Punkten, strafbewehrtes Urteil, Revision untersagt) war die Anfechtung der Entscheidung des Kammergerichts Berlin, eine Revision nicht zuzulassen, meiner Meinung nach der letzte Strohhalm von Markus Grill, um einer nun drohenden Klage auf Schadensersatz „in sechsstelliger Höhe“ zu entgehen und noch etwas Zeit zu schinden. Dass ausgerechnet die Spengemann-Seite soeben der nun schon 2. Fristverlängerung zugestimmt hat (die 1. wurde noch vom BGH genehmigt), ist nicht die einzige Kuriosität in diesem seltsamen Rechtsstreit, der indirekt auch den Vorstand des Netzwerk Recherche e.V. betrifft (Info 1, Info 2, Info 3).
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Abbildung: „Frontal21-Autor gewinnt Rechtsstreit gegen SPIEGEL“ heißt es auf der Webseite des ZDF. Ein SPIEGEL-Blog-Beitrag, der angeblich von der Rechtsabteilung des SPIEGEL verfasst worden sein soll (Zweifel sind angebracht ...) zeigte sich hingegen „zuversichtlich, dass der BGH sich der Sache annehmen wird“. Nun kann sich der BGH der Sache nur deshalb annehmen, weil die Seite des Frontal21-Autors einer nun schon 2. Fristverlängerung zugestimmt hat. Ohne diese freundliche Geste der Spengemann-Seite wäre die angestrebte BGH-Revision schon jetzt gescheitert.
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Freitag, 14. Juni 2013

Zwei-Klassen-Ethik: „Journalisten schreiben Transparenzgesetz“, berichtet Ole Reißmann bei SPIEGEL ONLINE

„Journalisten schreiben Transparenzgesetz“ berichtet Ole Reißmann am 06.06.2013 bei SPIEGEL ONLINE und verweist auf eine Gesetzesvorlage der „Journalistenorganistation Netzwerk Recherche“. Dass Ole Reißmann selbst Aktivist dieser politischen Interessenorganisation war, somit der Eindruck entstehen kann, dass er PR in „eigener Sache macht und dass er in seinem Beitrag Journalismus mit politischem Aktivismus verbindet, das erfahren seine Leser nicht. Mit Transparenz in eigener Sache tut sich die Journalistenvereinigung hingegen sehr schwer. Auf meine Anfrage vom 05.06.2013 (Download bei Scribd) an den nr-Vorstand habe ich weder eine Antwort noch irgendeine Reaktion erhalten. Transparenz fordern, ist einfach. Transparenz aktiv leben, ist mitunter sehr schwer. Das demonstriert auch ein EU-gefördertes Forschungsprojekt, zu dem sich der Medienwissenschaftler Prof. Dr. Stephan Ruß-Mohl kürzlich auf der Webseite des European Journalism Observatory äußerte (Link zur EJO-Seite ...). Er schreibt dort: „So hartnäckig Medienleute von anderen Rechenschaft und Transparenz einfordern, so wenig scheren sie sich selbst darum.“
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Abbildung: Prof. Ruß-Mohl über ein von der EU gefördertes Forschungsprojekt über Transparenz  in sowie Rechenschaft von Medien. Link zum Artikel ...