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Montag, 30. September 2013

Markus Grill: Beinahe-Blamage vor dem BGH. Anwälte bitten Frontal21-Autor Jobst Spengemann um Fristverlängerung Nr. 2

Der Rechtsstreit zwischen der Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG, der Spiegel Online GmbH und dem SPIEGEL-Redakteur Markus Grill auf der einen Seite und dem freien Journalisten und Frontal21-Autor Jobst Spengemann auf der anderen Seite ist um eine weitere Volte reicher. Nach einer Serie von juristischen Niederlagen und einem letztinstanzlichen Urteil des Kammergerichts Berlin vom 06.05.2013 (Niederlage in allen Punkten, strafbewehrtes Urteil, Revision untersagt) war die Anfechtung der Entscheidung des Kammergerichts Berlin, eine Revision nicht zuzulassen, meiner Meinung nach der letzte Strohhalm von Markus Grill, um einer nun drohenden Klage auf Schadensersatz „in sechsstelliger Höhe“ zu entgehen und noch etwas Zeit zu schinden. Dass ausgerechnet die Spengemann-Seite soeben der nun schon 2. Fristverlängerung zugestimmt hat (die 1. wurde noch vom BGH genehmigt), ist nicht die einzige Kuriosität in diesem seltsamen Rechtsstreit, der indirekt auch den Vorstand des Netzwerk Recherche e.V. betrifft (Info 1, Info 2, Info 3).
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Abbildung: „Frontal21-Autor gewinnt Rechtsstreit gegen SPIEGEL“ heißt es auf der Webseite des ZDF. Ein SPIEGEL-Blog-Beitrag, der angeblich von der Rechtsabteilung des SPIEGEL verfasst worden sein soll (Zweifel sind angebracht ...) zeigte sich hingegen „zuversichtlich, dass der BGH sich der Sache annehmen wird“. Nun kann sich der BGH der Sache nur deshalb annehmen, weil die Seite des Frontal21-Autors einer nun schon 2. Fristverlängerung zugestimmt hat. Ohne diese freundliche Geste der Spengemann-Seite wäre die angestrebte BGH-Revision schon jetzt gescheitert.
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